Sterben bleibt verboten

Es liest sich schon sehr traurig, wenn ein Chefarzt der Anästhesie eines hessischen Krankenhauses entlassen wird, weil er einen Patienten mit Lungenkrebs nicht auf der Intensivstation therapieren wollte. Nicht, daß ich diesen Fall aus der Nähe kennen würde, aber was ich da herauslese, ist doch merkwürdig – meine Gedanken zu den einzelnen Dingen kursiv:

Es wird ein Notarzt alarmiert, weil ein an Lungenkrebs erkrankter Patient an Luftnot leidet.

Welches Therapie-/Tumorstadium lag hier vor? Wollte der Patient die Therapie, oder hat die Familie aus Angst/Hilflosigkeit den Notarzt alarmiert?

Der Patient wird auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht.

Wie viele Patienten mit Tumor- oder anderen schweren Erkrankungen ohne Heilungs- oder Besserungsaussicht habe ich von Notärzten schon gebracht bekommen mit dem Kommentar “Aber intubieren und beatmen, wiederbeleben würde ich den Patienten nicht!” – ich kann sie nicht mehr zählen. Welche Konsequenz dann die Therapie auf einer Intensivstation hat, außer der, daß sie einem jungen und kritisch Kranken das möglicherweise letzte Bett wegnimmt, das habe ich bis heute nicht verstanden. Nicht selten war das bei mir so, daß Familien/Altenpfleger den Notarzt alarmiert haben.

Der Chefarzt der Anästhesie lehnt die Behandlung auf der Intensivstation ab.

Das habe ich allerdings noch nie erlebt. Verstehen kann ich das gut. Wir regeln das dennoch anders. Wenn ein Patient, bei dem wir die Intensivtherapie für nicht indiziert halten, fragen wir ihn, wie er das – unter Berücksichtigung der Prognose der jeweiligen Erkrankung – möchte. Können wir ihn nicht befragen, sprechen wir mit Angehörigen, Betreuern (insbes. amtsrichterlich oder notariell bestellten) und versuchen, dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechend eine Richtlinie zu erhalten. Auch wenn es nicht mit unserer Ratio zu vereinbaren ist, folgen wir der jeweiligen Maßgabe. Vor Patienten und Angehörigen zu streiten, bietet natürlich kein gutes Bild. Es ist insgesamt wesentlich leichter, einen Patienten zu intubieren, als zu überlegen, ob das sinnvoll oder dem Patientenwillen entsprechend ist. Dieses Detail fehlt mir in diesem Fall – nur ist es wesentlich. Sterben darf man aber hierzulande nur in sehr seltenen Fällen in heimischer Umgebung. Ich persönlich halte es für sehr viel schlimmer, wenn ein Mensch mit Lungenkrebs reanimiert, intubiert und beatmet wird (oder man einen Menschen mit einer solchen Erkrankung noch invasiven Maßnahmen wie z.B. einer Coronarangiographie [Herzkatheter] unterzieht, die ihre eigene Palette an Nebenwirkungen hat und Lebensqualität rauben kann (insbesondere bei fehlender prognostischer Indikation) – und ich habe beides erlebt.

Der Patient verstibt.

Auf die Gefahr hin, sarkastisch zu klingen: das kommt bei Lungenkrebs durchaus häufiger vor. Nur scheint es leider verboten.

Der Chefarzt wird entlassen.

Vorschnelle politische Entscheidung, die nach Abschluß der Ermittlungen dem Chefarzt eine saftige Abfindung bei Arbeitsgericht eintragen wird. Für das Krankenhaus eine Blamage. Fazit: diejenigen, die blind alle intubieren, was nicht bei drei schnauft, haben die Oberhand. Moralisch verantwortliches Handeln wird bestraft. Die Form der Ablehnung der Intensivtherapie hätte allerdings weicher sein können.

Eine Antwort

  1. In jedem internistischen Dienst in einer größeren Klinik kommt mindestens einmal dieses Problem auf die Diensthabenden zu. Und dann kommt der Anästhesist ins Spiel… oder eben so wie geschildert…
    Auf den Einweisungsscheinen steht oft “Fam. kommt zuhause nicht mehr klar mit Pflege” oder “häusliche Unterversorgung” oder “AZ-Verschlechterung” oder ganz banal und kurz “Luftnot”. Die Angehörigen sagen oft “Es ging zuhause einfach nicht mehr.” Wenn man fragt, was vom Krankenhaus für eine Therapie erwartet wird, kommt häufig die Antwort “Naja, dass er wenigstens wieder rumlaufen kann zuhause. So nehm ich ihn nicht wieder mit.” Auch Angehörige können hart sein. Erwartungshaltung und Realität sind häufig weit auseinander.
    Da kommt man wieder an den Punkt, dass die Palliativmedizin in Deutschland unterrepräsentiert ist. Eigentlich sollte jedes größere Krankenhaus eine Palliativstation mit wenigstens 4 bis 6 Betten haben. Die Möglichkeit des Hospizes ist leider auch zu wenig vorhanden und bei den Patienten und Angehörigen zu wenig bekannt. Der MDK spielt eine oftmals ebenfalls nicht als positiv zu bezeichnende Rolle bei der Beantragung.

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